Wieso bin ich Mitglied in Ihrem Verband?
Weil Sie Eigentümer eines Grundstücks in unserem Verbandsgebiet sind. Gemäß Wasserverbands-gesetz § 4 bzw. Niedersächsischem Wassergesetz § 100 sind Sie ein dingliches Mitglied.
Was muss ich tun, wenn ich mein Grundstück verkauft habe?
Die Sielacht Rheiderland erhält zu Beginn jeden Jahres über die Katasterverwaltung vom Grundbuch-amt Mitteilungen über Flächenveränderungen bzw. Eigentumswechsel.
Für die Beitragshebung ist der Stand per 1. Januar maßgebend.
Sollte zwischen dem 01.01. und der Beitragshebung (in der Regel Ende Mai / Anfang Juni) noch eine Veränderung stattgefunden haben, sind folgende Regelungen möglich:
- Sie zahlen für dieses Jahr noch einmal fristgerecht den Beitrag. Sie brauchen nicht zusätzliche Kosten für Mahnungen etc. befürchten.
- Sie leiten den Beitragsbescheid an den neuen Eigentümer weiter, damit der fristgerecht den Beitrag an uns zahlt. Wenn der neue Eigentümer nicht fristgerecht zahlt, erhalten Sie von uns eine Mahnung.
Wofür zahle ich den Beitrag?
Durch die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sowie die Bereitstellung und Unterhaltung der Anlagen, die der Wasserhaltung dienen (Schöpfwerke, Siele etc.), wird Ihr Grundstück vor Hoch-wasser geschützt und ermöglicht, darauf zu wirtschaften und zu leben.
Wer ist für die Entwässerung meines Grundstückes zuständig?
Die Sielacht Rheiderland hat die Aufgabe die Gewässer II. Ordnung zu unterhalten. Diese sind in einem amtlichen Verzeichnis festgelegt.
Die Entwässerung Ihres Grundstückes erfolgt in der Regel zunächst über ein Gewässer III. Ordnung. Für die Reinigung dieser Gewässer sind die Eigentümer bzw., wenn diese nicht festzustellen sind, die Anlieger zuständig. Sofern die Unterhaltung dieser Gewässer nicht ordnungsgemäß erfolgt und dadurch Entwässerungsprobleme entstehen, ist hierfür die Untere Wasserbehörde beim Landkreis Leer zuständig. Vorab sollten Sie aber versuchen, mit den Betroffenen eine Regelung zu finden bzw. mit der Gemeinde oder mit uns Kontakt aufzunehmen.